Unsere Patientenkanzlei hat sich seit 2004 nur auf eine einzige Sache focusiert: Durch Behandlungsfehler geschädigte Patienten und Versicherungskunden bei Streit mit der Versicherung zu einer guten außergerichtlichen Lösung zu verhelfen. Fachanwalt Michael Graf kämpft nun seit über 15 Jahren für die Rechte von Patienten und Versicherungsnehmer gegen haftende Kliniken und Ärzte, sowie gegen leistungspflichtige Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Eine falsche Arztdiagnose, ein Fehler bei der Gelenkoperation, ein irreversibler Schaden bei der Geburt eines Kindes - die physischen und psychischen Folgen bei Behandlungsfehlern sind oft sehr weitreichend und nicht zu korrigieren. Bis zu zwei Millionen Menschen im Jahr verlassen in Deutschland die Krankenhäuser mit Gesundheitsschäden durch ärztliche Fehler oder Komplikationen. Zirka 800.000 solcher Fälle von Arzthaftung und Arzneimittelhaftung sind vermeidbar, schätzen Experten. Zu Recht setzen sich Patienten heute immer mehr zur Wehr und beauftragen einen Fachanwalt für Medizinrecht. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte können sich die betroffenen Patienten auf Patientenanwalt Michael Graf und sein Team verlassen. Die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg sind Experten im Medizinschadensrecht.
Gerade beim Geburtsschaden braucht man Spezialisten. Ganz bewusst haben sich die Michael Graf Patientenanwälte nur für eine
Seite entschieden - die des Patienten. Das wirtschaftliche und rechtliche Schicksal der Mandanten steht für uns an erster Stelle, hier geht es nicht nur um Schmerzensgeld, Erwerbsschäden,
Schadensersatz, und Pflegekosten, sondern um die umfassende wirtschaftliche Absicherung auch wegen aller Folgeschäden und Zukunftsschäden. Wir vertreten Patienten und Versicherungsnehmer im
Umkreis Offenburg, und auch bundesweit; selbstredend zählen Ärzte und Versicherungen hier ganz bewusst nicht (!) zu unserem Mandantenkreis. Denn wir sind reine Patientenanwälte. Patientenschutz
pur!
RA Michael Graf ist Fachanwalt im Medizinrecht und im Versicherungsrecht. Selbst die zwei Spezialbereiche Medizinrecht und Versicherungsrecht sind für sich gesehen immer noch recht weite juristische Gebiete. Daher haben wir uns in diesen Gebieten hier nochmal - d.h. dreifach - (unter-)spezialisiert, ganz im Sinne des Patientenschutzes. Denn im Medizinrecht bearbeiten wir ganz gezielt die sog. Medizinschadensfälle und im Versicherungsrecht fokussieren wir uns gezielt nur auf die Fälle der Personenversicherung und Personenschäden.
In unserer Kanzlei finden Sie ausschließlich Experten für das Medizinschadensrecht und das Recht der Personenversicherung. Andere "fremde" Rechtsgebiete bearbeiten wir nicht. Unser Mandantenstamm besteht fast ausschließlich aus Patienten und Versicherungskunden.
Wir beraten und vertreten Sie, wenn es um Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftung, Produkthaftung und Schmerzensgeld, Schadensersatz sowie um Unfall oder Berufsunfähigkeit geht. Wir bieten Ihnen Rat, Unterstützung, sowie kompetente und konkrete Hilfe. Unser Ziel ist es, Ihnen durch professionelle Arbeit bestmöglich zur Seite zu stehen. Wir sind Profis in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen. Dank unseren juristischen und medizinischen Fachkenntnissen und unserer jahrelangen Erfahrung agieren wir auf Augenhöhe mit der Gegenseite. Unser Team kämpft gemeinsam für Ihre Rechte. Dabei trägt gerade die intensive Erfahrung unserer Patientenanwälte und die langjährige Praxis von Fachanwalt Michael Graf zum Erfolg unserer Arbeit bei; die Bundesrechtsanwaltskammer zertifiziert ihn seit vielen Jahren zum Fortbildungs- und Qualitätsanwalt.
Im Versicherungsrecht ist der Schwerpunkt unserer Arbeit das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung. Die Leistungsquoten der Versicherungen auf
Berufsunfähigkeitsanträge belaufen sich teilweise auf lediglich etwa 66%, die übrigen etwa 34% der BU-Anträge von Versicherungskunden werden abgelehnt. In deutlich mehr Fällen besteht jedoch ein
Anspruch gegen die BU-Versicherung. Wir setzen uns für ihre Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich ein. Auch im Recht der Unfallversicherung sind wir Ihre durchschlagende Hand. Unser
Fokus liegt dabei auf der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Invaliditätsleistung und Rentenansprüche.
Unsere Aufgabe als Patientenanwälte ist es, Sie als geschädigten Mandanten richtig zu beraten, Ihnen gute juristische Wege aufzuzeigen und für Sie im außergerichtlichen Geschäft zeitnah alle Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen. Egal ob Arzthaftung, Unfall oder Berufsunfähigkeit, unsere Patientenanwälte beherrschen ihr juristisches Handwerk im Medizinschadens- und auch im Personenversicherungsrecht. Wir sind ausschließlich im außergerichtlichen Regulierungsbereich tätig. Der Erfolg gibt uns Recht.
Wir arbeiten vorwiegend an den Standorten Offenburg, Karlsruhe und Freiburg, so dass wir in Offenburg ein Beratungsbüro anbieten. Unseren Kanzleisitz haben wir in Freiburg im Breisgau. Vielen Mandanten haben wir schon zu Ihrem Recht verholfen - und wir tun dies weiterhin. Unsere Erfolge sprechen für sich.