Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.
Durch die im Rahmen des operativen Einriffs vom 13.06.2018 verursachte Verletzung des Harnleiters, der anschließend unterlassenen Einleitung einer adäquaten Behandlung und der fehlerhaft auf Verdachtsdiagnosen gestützten weiteren Behandlungen im Zeitraum vom 13.06.2018 bis zum 06.07.2018 in der Klinik der Anspruchsgegner konnte ungehindert Urin in den Bauchraum gelangen und sich eine infizierte Harnstauungsniere bilden, die zu einer dauerhaften Schädigung von Harnleiter und Niere führte.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!