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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 900.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 900.000,00 Euro.

Hätte sich der behandelnde Arzt bei seiner Untersuchung am 27.08.2020 entsprechend einem „vorsichtigen“, „gewissenhaften“ Facharzt verhalten, so hätte er erkennen müssen, dass die vorliegenden Symptome einem neurologisch pathologischen Zustand entsprechen. Er hätte unserer Mandantschaft nicht bloß Bepanthen verschreiben sollen, vielmehr hätte die Überweisung an eine Spezialklinik erfolgen müssen. 

 

Denn hätte der behandelnde Arzt den Patienten an eine solche Klinik überwiesen, so hätte dort die Durchblutungsstörung im Gehirn früher erkannt und behandelt werden können, wodurch der am 30.08.2020 eingetretene Schlaganfall hätte verhindert werden können.

 

Weiterhin hätte eine rechtzeitige Behandlung der Hirnblutung am 30.08.2020 erfolgen müssen. Denn wenn die behandelnden Ärzte, sowie das Krankenhauspersonal, die Beschwerden des Patienten ernstgenommen und wie es dem fachärztlichen Standard entspricht, die Ursache der Verschlechterung erforscht hätten, so hätte eine Operation des Patienten schon viel früher, etwa am Mittag oder Nachmittag des 30.08.2020, erfolgen können und nicht erst im Rahmen einer Notoperation um 20:30 Uhr. Ein solches fachgerechtes Vorgehen hätte unter anderem die einschneidenden Folgen der Hirnblutung und das künstlichen Koma verhindert.

 

Auch sind die mangelnden Hygienemaßnahmen im Krankenhaus ursächlich für die Infizierung des Patienten mit 4-MRGN Keimen, sowie einer Meningitis Infektion. Durch eine regelrechte Hygiene hätten diese Infektionen verhindert werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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10.03.2025Empfehlung! Sehr geehrte Damen und Herren, den einzigen Punkt, wo es wahrscheinlich keiner Verbesserung Bedarf ,war der von Zeit zu Zeit persönliche auch Face to Face Austausch ,welcher aus den bekannten Gründen speziell zu Beginn nicht stattfinden konnte. Nochmals besten Dank für die Unterstützung in den letzten Jahren MfG Trippold
27.02.2025Empfehlung! Sehr zufrieden, Exzellente Spezialisten im Bereich Medizinrecht.
25.07.2024Empfehlung! Die komplexe Materie (Behandlungsfehler-Arzthaftpflichtansprüche) wurde von der Kanzlei Graf bestens und sorgfältig aufgearbeitet. Da wo andere Rechtsanwälte aufgehört haben, hat die Kanzlei Graf weiter gemacht und nicht aufgegeben. Die Kanzlei ist zu empfehlen.
02.07.2024Empfehlung! Top Kanzlei Ich war sehr zufrieden sowohl mit der Beratung als auch dem Engagement & Durchhaltevermögen dass sie an den Tag gelegt haben. Sie haben für mich die große Schlacht gegen eine Versicherung um meine Zukunft geschlagen und den Sieg errungen. VIELEN DANK an dieser Stelle nochmal!!! Was für mich auch wichtig ist: Menschlichkeit und Freundlichkeit. Man ist in solchen Situationen sowieso schon nervlich belastet und daher tut es gut wenn man einen freundlichen Umgang erfährt. Das war hier auch definitiv der Fall. Jedes Gespräch war immer ein gutes Gespräch. Ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten und es gab immer eine Strategie über die ich beraten wurde. Mit gutem Gewissen kann ich die Anwälte weiter empfehlen

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