Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte den Mandanten im Vorfeld der Eingriffe vom 26.05.2010 und vom 08.06.2011 ausführlich über Behandlungsalternativen und Risiken der eingesetzten Implantate und Operationsmethoden aufgeklärt, hätte sich der Mandant nicht für den Eingriff entscheiden bzw. sich zunächst in jedem Falle ärztliche Zweit-/Drittmeinungen eingeholt.
Hätten die Behandler im Rahmen der Eingriffe vom 26.05.2010 und vom 08.06.2011 ein geeignetes Implantat verwendet (zementfrei, Keramik, Kurzschaft), so wäre es nicht zu den bei dem Mandanten bestehenden gesundheitlichen Schäden, insbesondere nicht zu den erhöhten Metallwerten im Blut des Mandanten mit all ihren negativen Folgen, gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!