Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte eine Zählkontrolle des verwendeten Operationsbestecks vorgenommen und während der Operation mit der notwendigen Sorgfalt agiert, so wäre keine Nadel in der Leber unseres Mandanten zurückgeblieben.
In diesem Fall hätte dieser nicht über mehrere Jahre hinweg mit wiederkehrenden Schmerzen im Bauchraum und im Bereich der betroffenen Leber leben müssen. Ferner wären ihm sowohl der am 07.05.2019 durchgeführte erneute operative Eingriff als auch die bis heute anhaltenden Angstzustände erspart geblieben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!