Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Trotz täglicher Hinweise auf ihre starken Ohrenschmerzen nahmen die behandelnden Ärzte der Klinik die Mandantin nicht ernst und behandelten ihre Beschwerden wiederholt nur symptomatisch. Eine produktive Hilfestellung in Form der Überweisung an einen HNO-Facharzt inklusive Terminvergabe und Transportorganisation erfolgte während ihres gesamten stationären Aufenthalts in der Klinik nicht. Eine eigene adäquate Behandlung der Mittelohrentzündung mittels Antibiotikatherapie wurde unterlassen.
Diese Vorgehensweise war verantwortungslos und verstieß zusammen betrachtet auf Grundlage des spätestens ab dem 03.01.2017 eindeutig vorliegenden Befunds einer Mittelohrentzündung gegen elementare medizinische Grundkenntnisse.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!