Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 200.000,00 Euro.
Die Behandlung unserer Mandantschaft durch die Rettungssanitäter und durch den Notarzt war grob fehlerhaft. Der Transport der schwangeren Patientin in ein Krankenhaus erfolgte deutlich verspätet, sodass es noch im Rettungswagen zur Geburt des Kindes kam.
Bei der Geburt warteten die Behandler über 45 Minuten lang das Eintreffen der Hebamme ab, obwohl der Kopf des Kindes im Geburtskanal feststeckte und damit bekanntermaßen ein erhebliches Risiko einer Sauerstoffunterversorgung bestand, die bei einer so langen Dauer vorhersehbar und in jedem Falle zu gravierenden Folgeschäden des Kindes führt.
Ein Dammschnitt oder ein „Herausziehen“ des Kopfes unterblieb. Wäre eine dieser Maßnahmen durchgeführt worden, hätte die langandauernde Sauerstoffunterversorgung und damit die immense Schädigung des Kindes vermieden werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!