Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.
Wäre die ungünstige Positionierung des Tumors frühzeitig erkannt worden und der Mandant darüber aufgeklärt worden, dass nach der Auffassung der behandelnden Ärzte im Klinikum der Anspruchsgegner dies die vollständige Entfernung der rechten Niere zur Folge haben könnte, so hätte sich der Mandant eine entsprechende Zweitmeinung eines Spezialisten eingeholt. Er hätte sich sodann für den im Universitätsklinikum angebotenen nierenerhaltenden Eingriff entschieden. In keinem Falle hätte er den (in der durchgeführten Art medizinisch noch nicht einmal indizierten) Eingriff jedoch im Klinikum der Anspruchsgegner durchführen lassen.
Bei einem dem Facharztstandard entsprechenden Vorgehen, wäre mithin die rechte Niere des Mandanten nicht entfernt worden und er würde nicht bis heute an belastungsabhängigen Schmerzen und einer chronischen Niereninsuffizienz, Stadium 4 mit all deren Folgen leiden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!